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Stadion

Der SC 07 Idar-Oberstein verfügt mit seinem vereinseigenen Sportgelände "Im Haag" insgesamt über einen Grundbesitz von 57 500 Quadratmeter. Im Mittelpunkt dieses Areals steht das Stadion mit dem Clubheim, das im Oktober 1992 nach knapp zweijähriger Bauzeit (Baubeginn 15.10.90) fertiggestellt wurde.

Das Stadion besitzt eine Zuschauerkapazität für 4.000 Besuchern davon 400 überdachte Sitzplätze auf der Hauptgeraden und 1.500 befestigte Stehplätze auf der Gegengeraden. Das Clubheim mit Gaststätte, vier Umkleidekabinen, Massageraum und Gymnastikraum hat eine bebaute Fläche von 338 Quadratmetern. Das anschließend gebaute Pressegebäude, direkt neben dem Hauptbau, umfasst noch einmal zwei Kabinen für Mannschaften und einer kleinen Kabine für Schiedsrichter, sowie den Gäste WCs. Dazu kommt noch ein Konferenzraum im oberen Geschoss mit angrenzender Sprecherkabine.

Im Jahre 1996, exakt am 9. September 1996, hat der SC Idar-Oberstein seinen zweiten Rasenplatz unmittelbar neben dem Stadion fertiggestellt. Dieser Platz dient hauptsächlich als Trainings- bzw. Ausweichgelände. Als dritter Platz steht noch ein Sandspielfeld zur Verfügung welches hauptsächlich von den Jugendabteilungen genutzt wird.

Des Weiteren verfügt das Stadion seit der Oberligasaison 2007 über einen Gästeblock, der insgesamt 1.000 Zuschauer fasst.
Im Zuge des Lizenzierungsverfahren zur Regionalliga 2011/12 wurden neben den bereits erwähnten Stehrängen auf der Gegengeraden ein Schutzzaun um das gesamte Spielfeld installiert, der nur von der Tribüne auf der Hauptgeraden unterbrochen wird.

Seit 2010 besitzt der Verein neben den zwei Rasenplätzen einen dritten Platz mit Kunstrasenbelag in unmittelbarer Nähe zum Hauptplatz.

Adresse

Im Haag 14
55743 Idar-Oberstein

Stadionordnung

Bei Ihrem Besuch im Stadion "Im Haag" beachten Sie bitte die dort gültige Stadionordnung. Sollte dieser Ordnung nicht Folge geleistet werden, wird der Zutritt zum Gelände bzw. der weitere Aufenthalt auf dem Sportgelände "Im Haag" vom anwesenden Sicherheitspersonal nicht gewährt.

Folgende Utensilien sind für Fans der Gästeteams im Stadion "Im Haag" ausdrücklich erlaubt. Um einen geregelten und reibungslosen Einlass zu gewährleisten, wenden Sie sich Bitte im Vorfeld der Begegnung an unsere Fanbeauftragten, über die eine Absprache mit dem Sicherheitspersonal des SC 07 Idar-Oberstein geschieht.

  • Schwenkfahnen (bis 2 m Länge)
  • Trommeln (mit durchsichtiger Abdeckung erwünscht; ansonsten geschieht eine Erfassung der Personalien des Inhabers durch das Sicherheitspersonal)
  • Zaunfahnen (dürfen nicht über Werbebanden angebracht werden; weder diskriminierende noch gewaltaufrufende Äußerungen erlaubt, siehe unten)
  • Doppelhalter (innen hohle Halter; Durchmesser bis 3 cm; Länge bis 1,50 m)

Folgende Utensilien sind für Fans der Gästeteams im Stadion "Im Haag" nicht erlaubt.

  • Waffen sowie andere gefährliche Gegenstände
  • Schutzwaffen bzw. -kleidung
  • Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen, brennbare Flüssigkeiten oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
  • Flaschen, Becher, Krüge, Dosen (erlaubt ist die Mitnahme alkoholfreier Getränke bis zu 0,5 Liter als Tetra-Pak)
  • sperrige Gegenstände (Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer etc.)
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Rauchbomben, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
  • Fahnen- oder Transparentstangen, die länger sind als zwei Meter oder deren Durchmesser größer ist als drei Zentimeter sowie größere Mengen von Papier oder Tapetenrollen
  • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Geräte zur Geräusch- oder Sprachverstärkung (Megafone etc.)
  • Laser-Pointer
  • alkoholische Getränke aller Art
  • Drogen
  • Tiere
  • gewaltverherrlichendes, rassistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches sowie rechts- und linksradikales Propagandamaterial
  • sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind
  • Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern
  • Fotoapparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt: Bitte Akkreditieren lassen!)
  • Mitführen von Fanutensilien, soweit diese zur Provokation anderer Fangruppen genutzt werden